Klasse B, BE, BF
Du hast dich bereits für eine Fahrzeugklasse entschieden und dazu einige Fragen?
Schau doch einfach in unsere FAQ´s. Hier beantworten wir dir die am Häufigsten gestellten Fragen!
Klasse BF-17 – Führerschein mit 17
PKW begleitetes Fahren ab 17 Jahren. Ab einem Alter von 16,5 Jahren kann man die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung absolvieren. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 17 Geburtstag abgelegt werden. Es können mehrere Begleiter eingetragen werden. Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen und dürfen maximal den Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 1 Punkt haben.
Mindestalter: 17 Jahre
Theoretische Prüfung:
Dauer: unbegrenzt
Anzahl Fragen: 30 (20 Grundfragen plus zehn klassenspezifische Fragen)
Maximale Fehlerpunktzahl: 10
Praktische Prüfung:
Dauer: 55 Minuten
Inhalte, die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:
– Fahrtechnische Vorbereitung (Kontrollen am Fahrzeug)
– Fahren im Stadtverkehr (inkl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
– Fahren in einer 30er Zone
– Befahren einer Kraftfahrstraße
– Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
– Drei Grundfahraufgaben (Gefahrbremsung, umkehren, einparken längs, einparken quer, rückwärts um die Ecke)
– Anfahren in einer Steigung (mit oder ohne Handbremse)
Klasse B – Pkw
Kraftfahrzeuge mit bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, mit max. 9 Sitzplätzen incl. Fahrerplatz. Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden. wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht überschreitet.
Mindestalter: 18 Jahre
Theoretische Prüfung:
Dauer: unbegrenzt
Anzahl Fragen: 30 (20 Grundfragen plus zehn klassenspezifische Fragen)
Maximale Fehlerpunktzahl: 10
Praktische Prüfung:
Dauer: 55 Minuten
Inhalte, die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:
– Fahrtechnische Vorbereitung (Kontrollen am Fahrzeug)
– Fahren im Stadtverkehr (inkl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
– Fahren in einer 30er Zone
– Befahren einer Kraftfahrstraße
– Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs
– Drei Grundfahraufgaben (Gefahrbremsung, umkehren, einparken längs, einparken quer, rückwärts um die Ecke)
– Anfahren in einer Steigung (mit oder ohne Handbremse)
Klasse BE – Pkw mit Anhänger
Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges betragen.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B
Theoretische Prüfung: Entfällt
Praktische Prüfung:
Dauer: 55 Minuten
Inhalte, die vorkommen können und somit beherrscht werden müssen:
– Fahrtechnische Vorbereitung (Kontrollen am Fahrzeug)
– Fahren im Stadtverkehr (inkl. STOP-Schilder und Verbotszeichen)
– Fahren in einer 30er Zone
– Grundfahraufgaben (Rückwärts um die Ecke)
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