Häufig gestellte Fragen

Die theoretische und praktische Ausbildung wird kombiniert und somit gleichzeitig gemacht. Allerdings sollten einige Theorie- Unterrichtseinheiten vor der ersten Fahrstunde besucht sein, um sich gewisse Vorkenntnisse zu erarbeiten.

Das hängt ganz vom Schüler ab. Der Preis berechnet sich durch die benötigten Fahrstunden. Man kann sich allerdings die festen Beträge (Grundgebühr, Sonderfahrten, Prüfungsgebühren) zusammenrechnen. Dazu kommt die Anzahl an Fahrstunden.

Das kann man nur sehr schwer schätzen, da die Stundenanzahl von Schüler zu Schüler verschieden sein kann. Der eine lernt schneller, der andere etwas langsamer. In jedem Falle kann man aber sagen, dass die besonderen Ausbildungsfahrten (Autobahn-, Überland- und Nachtfahrt) von jedem gefahren werden müssen und nicht gestrichen werden dürfen um die Ausbildungszeit zu verkürzen.

Der Grundstoff (gilt für alle Führerscheine) umfasst 12 Doppelstunden. Bei Erweiterung nur 6 Doppelstunden. Der Zusatzstoff für Klassen A, A1 und A2= 4 Doppelstunden, Klassen B, L und AM= 2 Doppelstunden. Ein Unterrichtsabend = Eine Doppelstunde.

Die Grundausbildung muss komplett abgeschlossen sein. Dann werden die Sonderfahrten gefahren. Also gegen Ende der Ausbildung.

Dies lässt sich nur schwer beantworten, weil schwer eine relativer Ausdruck ist. Man muss eben lernen. Ein altes Sprichwort sagt: „Von nix, kommt nix.“

Zwei Wochen und das nach jeder Prüfung. Theoretisch kann man sich im 2-Wochenrhytmus prüfen lassen, bis entweder das Geld ausgeht oder der Prüfauftrag nach einem Jahr abläuft. Das sollte aber nicht die Zielsetzung sein.

Dann ist die Prüfung nicht bestanden und beendet. Der Fahrlehrer greift selbstverständlich nur dann ein, wenn es eine unbedingte Notwendigkeit dafür gibt.

Bei erheblichen Fehlern, der Wiederholung oder Häufung von verschiedenen Fehlern, die als Einzelfehler in der Regel noch nicht zum Nichtbestehen führen.

Es gibt 20 Fragen aus dem Grundstoff. Weiter gibt es 10 Fragen aus dem klassenspezifischen Stoff. Insgesamt also 30 Fragen. Beim Mofa sind es 20 Fragen.

„Begleitentes Fahren“ heißt, den Fahranfänger nicht allein zu lassen. Ein fahrerfahrener Begleiter sitzt daneben. Natürlich ist er kein Fahrlehrer und darf auch nichts in Lenkrad greifen. Aber seine Anwesenheit führt dazu, dass du die Sicherheit besser im Blick behältst. Außerdem können Begleiter Tipps geben und beim vorausschauenden Fahren helfen.

Führerscheinbewerber der Klasse B und BE, die mindestens 16,5 Jahre alt sind und deren Erziehungsberechtigte zustimmen.

Man muss an einem Nachschulungskurs teilnehmen und die Probezeit verlängert sich automatisch um 2 Jahre.